Unsere Berater verfügen über langjährige praktische Erfahrung bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln und Arbeitsgenehmigungen und haben eine etablierte Arbeitsbeziehung mit den relevanten Behörden und Institutionen.
Ausländische Staatsangehörige, die in Thailand einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, benötigen neben einem gültigen Visum zusätzlich eine individuelle Arbeitserlaubnis. Die gesetzlichen Regularien sind komplex, ferner unterliegt die entsprechende Verwaltungspraxis ständigen Änderungen.

